Wohnsitz abmelden

Leistungsbeschreibung

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Bitte beachten Sie: Dieses Anliegen kann aufgrund der aktuellen Situation nur schriftlich beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

  • Die Abmeldung ins Ausland ist Pflicht und ist persönlich im Bürgeramt vorzunehmen. Sie kann auch in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formulars ab einer Woche im Voraus vorgenommen werden.
  • Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist persönlich im Bürgeramt vorzunehmen. Sie kann auch in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formulars ab einer Woche im Voraus vorgenommen werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235

2

9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Bürgerservice: Abmeldung bei der Meldebehörde
Bürgerservice: Einverständniserklärung Sorgeberechtigte bei Umzug Kind
Bürgerservice: Erklärung zur Wohnsituation bei gemeinsamen Sorgerecht