Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen beantragen

Leistungsbeschreibung

Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstufen, benötigen eine Zulassung. Sie können diese bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Die Klassifizierung von Schlachtkörpern ist die Einordnung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien. Die Klassifizierung erfolgt nach festgelegten Regeln. Dafür werden Eigenschaften des Tieres wie Alter, Geschlecht und Kastration sowie Eigenschaften des Fleisches wie Muskelfülle und Fleisch-Fett-Verhältnis zur Bewertung herangezogen.

Die Klassifizierung nach einheitlichen Maßstäben zielt auf die einheitliche Beurteilung und die Preisbewertung von Fleisch im Handelsverkehr auf der Basis qualitativer Merkmale ab. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse

Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 6845-0
Telefon
+49 228 6845-3861
Fax
+49 30 18106845-3548
DE-Mail
info@ble.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 14:00 Uhr