Unternehmen bei der Künstlersozialkasse neu oder wieder anmelden

Leistungsbeschreibung

Mit der Künstlersozialversicherung sind selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass dieser Personenkreis nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst zahlen muss.

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Werke oder Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten verwerten.

Die Künstlersozialkasse prüft nach Ihrer Anmeldung, ob Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben und in diesem Fall auch eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen.

Es ist nicht relevant, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen betreiben. Auch eine eventuell steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit befreit Sie nicht von einer möglichen Künstlersozialabgabepflicht.

Die Künstlersozialkasse berät Sie gerne.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)

Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Telefon
+49 4421 9734051500
Bemerkung: Service-Center
Fax
+49 4421 7543-5080
Bemerkung: Für Versicherte
Fax
+49 4421 7543-5062
Bemerkung: Für Verwerter
Fax
+49 4421 7543-5050
Bemerkung: Rechtsstelle
DE-Mail
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.