Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als Ergotherapeut ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeut oder Ergotherapeutin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“ oder „Ergotherapeutin“ führen und somit in dem Beruf arbeiten. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

Postanschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
+49 361 57332-1356
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge