Fischerei - Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur genehmigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen, nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen.

In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig.

Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.

Je nach Entscheidung werden weitere Umstände und Umweltfaktoren geprüft.

Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich möglicher Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000
Bemerkung: Zentrale Nummer des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
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