Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren

Leistungsbeschreibung

Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrenntlebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern kann von Ihnen als Unterhaltsverpflichtetem beim Familiengericht in einem regulären - streitigen - oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss führen.

Sie können sich von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jugendamt oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Erfurt

Adresse
Rudolfstr. 46
99092 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 33
99107 Erfurt