Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Leistungsbeschreibung

Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführten Erben nicht die wirklichen Erben des Erblassers sind, muss dieses von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und Sie als in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintliche Erben können nicht mehr gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wirklichen Erben bei Gericht angeregt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Erfurt

Adresse
Rudolfstr. 46
99092 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 33
99107 Erfurt