Zuständigkeitsfinder
Parken - Ausnahmegenehmigung Parken für Betriebe beantragen
Leistungsbeschreibung
Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.
Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.
Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
99084 Erfurt
Postanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Hinweis:
Das Objekt Johannesstraße 173 ist nicht barrierefrei!
Für die Erteilung oder Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen bestehen für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten für den Erhalt bzw. den Tausch der Genehmigungen:
Während der Sprechzeiten
Nutzung der Klingel - im Eingangsbereich links unterhalb der vorhandenen Briefkästen
Ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde nimmt die abgelaufenen Dokumente entgegen. Nach der Bearbeitung werden Ihnen die neu ausgestellten oder bezüglich der Gültigkeit verlängerten Dokumente ausgehändigt.
Telefonische Vereinbarung
Durch einen Anruf teilen Sie den Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit, dass Sie zwecks Verlängerung Ihrer Parkerleichterung auf dem Behindertenparkplatz vor der Tür stehen und Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung im Fahrzeug verbleiben müssen. Auch in diesem Fall werden Ihre Dokumente durch einen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde am Fahrzeug abgeholt und nach erfolgter Bearbeitung wieder übergeben.
Folgende Telefonnummern können genutzt werden:
- Sekretariat 0361 655-4301
- Teamleitung 0361 655-4333
