Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen befristet in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum von 12 Monaten nicht ausgenutzt wurde. Sollten Sie während dieser Zeit keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung auch dann ausgeschlossen. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Ausländerangelegenheiten

Adresse
Schillerstraße 40
99096 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Telefon
0361 655-4400
Bemerkung: Ausländerbehörde
Telefon
0361 655-4410
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 1
Telefon
0361 655-4420
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 2
Telefon
0361 655-4430
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 3
Fax
0361 655-6603

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
60, 61

1, 6