Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
  • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

Ausnahmeregelungen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Artikel 3 der -Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

Bei Diebstahl müssen Sie den Ersatz einer Fahrerkarte beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - 32.02.02 Fahrerlaubnisangelegenheiten

Postanschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung
9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

2

52, 61, 155, 234/235