Befreiung von der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung

Adresse
Steinplatz 1
99085 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
 

Hinweis:

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung.

Verkehrsanbindung
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