Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

Leistungsbeschreibung

Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht. 

Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Erfurt

Adresse
Rudolfstr. 46
99092 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 33
99107 Erfurt