Europawahl als Rückkehrer ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.

Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan  haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Statistik und Wahlen

Adresse
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sowie nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
3, 4, 6