Zuständigkeitsfinder
Unterhaltsvorschuss Überprüfung der Berechtigung
Leistungsbeschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Verfahrensablauf
- Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen.
- Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Online-Dienst oder per Papierformular erfolgen.
- Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Unterhaltsvorschussstelle.
Zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Fall unterschiedlich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 1 Absatz 3 Berechtigte
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
Rechtsbehelf
Wegen des gegebenenfalls langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)
Fachlich freigegeben am
11.02.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Leistungsverwaltung
Besucheranschrift
99085 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr