Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

Adresse
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt

Postanschrift
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Telefon
0361 574153-140
Fax
0361 574153-270