Fahrzeugzulassung - herrenlose Fahrzeuge melden

Leistungsbeschreibung

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden.

Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden.

Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).

Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - 32.03.03 - Gefahrenabwehr

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung
52, 61, 111, 155, 235

2

1, 3, 4, 5, 6

9, 51, 60

Weitere Stellen

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Verkehrsüberwachung
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Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt