Zuständigkeitsfinder
Fischerei - Ausnahmegenehmigung zu Schonzeiten und Mindestmaßen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubt es Ihnen, in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der obersten Fischereibehörde beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
- Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde.
- Die oberste Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
- Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.
- Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Gültiger Fischereischein
- Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Für Arten, die der Bundesartenschutzverordnung und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegen, mindestens vier Wochen vor Vorhaben-Beginn.
Bearbeitungsdauer
Mindestens 4 Wochen.
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
15.01.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Adresse
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000Bemerkung: Zentrale Nummer des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur