Zuständigkeitsfinder
Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
Leistungsbeschreibung
Um Bauprodukte verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.
Eine allgemeine bauaufsichtilche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder diese wesentlich davon abweichen.
Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.
Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.
An wen muss ich mich wenden?
Deutsches Institut für Bautechnik DIBt
Kolonnenstraße 30b
10829 Berlin
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde im Baubereich.
Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus.
Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung bzw. Genehmigung von regelungsbedürftigen Bauprodukten und Bauarten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
14.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen
Adresse
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000Bemerkung: Zentrale Nummer des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Öffnungszeiten
Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.
In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.