Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Diesbezüglich ist auf die Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen abzustellen, siehe unter „Weiterführende Informationen“. 
 Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die personensorgeberechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck des studienbezogenen Praktikums zustimmen. 
 Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Ausländerangelegenheiten

Adresse
Schillerstraße 40
99096 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Telefon
0361 655-4400
Bemerkung: Ausländerbehörde
Telefon
0361 655-4410
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 1
Telefon
0361 655-4420
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 2
Telefon
0361 655-4430
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 3
Fax
0361 655-6603

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
60, 61

1, 6