Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes, Verlängerung beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Aufenthaltstitel wurde für mindestens ein Jahr erteilt. Er kann verlängert werden, wenn das Abschiebungsverbot und die weiteren Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.

Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen.

Wird der Antrag rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (zum Beispiel der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Asylangelegenheiten

Adresse
Schillerstraße 40
99096 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Telefon
0361 655-4400
Bemerkung: Ausländerbehörde
Telefon
0361 655-4540
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 4
Telefon
0361 655-4550
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 5
Telefon
0361 655-4560
Bemerkung: Ausländerbehörde Team 6
Fax
0361 655-6603

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
1, 6

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