Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Waffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Waffen eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es im Waffengesetz konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, für einen nicht im Waffengesetz vorgesehenen Fall eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den im Waffengesetz konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - 32.03.0100 Gewerbeangelegenheiten

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99084 Erfurt

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99111 Erfurt
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Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung
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9, 51, 60