Beseitigung von Straßenverunreinigungen außerhalb geschlossener Ortschaften

Leistungsbeschreibung

Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.

Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

Adresse
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt

Postanschrift
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Telefon
0361 574153-140
Fax
0361 574153-270