Gurtanlegepflicht und Helmtragepflicht - Ausnahmegenehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage ermöglicht das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von einer Reihe von Vorschriften und Verboten, z.B. einer Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde

Adresse
Johannesstraße 173
99084 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
1, 5

Bemerkung:

Hinweis:

Das Objekt Johannesstraße 173 ist nicht barrierefrei!

Für die Erteilung oder Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen bestehen für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten für den Erhalt bzw. den Tausch der Genehmigungen:

Während der Sprechzeiten

Nutzung der Klingel - im Eingangsbereich links unterhalb der vorhandenen Briefkästen

Ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde nimmt die abgelaufenen Dokumente entgegen. Nach der Bearbeitung werden Ihnen die neu ausgestellten oder bezüglich der Gültigkeit verlängerten Dokumente ausgehändigt.

Telefonische Vereinbarung

Durch einen Anruf teilen Sie den Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit, dass Sie zwecks Verlängerung Ihrer Parkerleichterung auf dem Behindertenparkplatz vor der Tür stehen und Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung im Fahrzeug verbleiben müssen. Auch in diesem Fall werden Ihre Dokumente durch einen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde am Fahrzeug abgeholt und nach erfolgter Bearbeitung wieder übergeben.

Folgende Telefonnummern können genutzt werden:

  • Sekretariat     0361 655-4301
  • Teamleitung  0361 655-4333