Luftverkehr - Zulassung einer Luftfahrerschule als Ausbildungsorganisation beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie den Ausbildungsbetrieb Ihrer Luftfahrerschule als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) aufnehmen, müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde das ATO-Zeugnis beantragen. Das Landesverwaltungsamt als Landesluftfahrtbehörde erteilt für Ausbildungsbetriebe mit Hauptgeschäftssitz in Thüringen das ATO-Zeugnis für die Ausbildung folgender Lizenzen, Berechtigungen und Erweiterungen:

LAPL,

SPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Berechtigungen,

BPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Erweiterungen,

PPL (A) und PPL (H),

CR für technisch nicht komplizierte, einmotorige Hubschrauber mit einem Piloten,

FI (A), FI (H), FI (B) und FI (S),

CRI (A) und TRI (H),

Kunstflugberechtigung, Schleppberechtigung, Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1403
Fax
0361 57332-1462
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge