Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.

Die Aufstellung des fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Es existieren noch weitere Leistungen für Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauaufsicht

Adresse
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sowie nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
2, 4