Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel amtlich anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

Adresse
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt