Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

Leistungsbeschreibung

Als Studierende(r) der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können Sie sich in die Interessentenliste der Architektenkammer als Mitgliedschaftsanwärter eingetragen lassen, wenn Sie

  • die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und
  • Ihren Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen haben.

Als Mitgliedschaftsanwärter sind Sie kein Mitglied der Architektenkammer. Sie sind aber berechtigt, Serviceleistungen der Architektenkammer in Anspruch zu nehmen und sich an der Kammerarbeit zu beteiligen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adresse
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Bemerkung: 1. Etage

Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Telefon
0361 210500
Fax
0361 2105050
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung

alle Linien
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Gebühren: ja

Parkplatz
Parkhaus Hauptbahnhof
Gebühren: ja

Mitarbeiter*innen

Herr Tobias Kettwig
Fax
0361 21050-30
Zuständig für

Formulare

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Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste (gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)
Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG
Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'