Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung im Pflanzenschutz beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen nur

  • beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG beraten, oder
  • Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,

wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen.

Die Antragstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche Online-Datenbank.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.