Gründung einer Genossenschaft - Eintragung in das Genossenschaftsregister

Leistungsbeschreibung

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft ohne geschlossene Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern. Entsprechend dieser Zwecksetzung ist das Ziel der Genossenschaft die Selbsthilfe der Mitglieder durch gegenseitige Förderung. Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften sein.

Zur Gründung einer Genossenschaft sind nach § 4 GenG mindestens drei Mitglieder erforderlich. Diese beschließen nach § 5 GenG eine Satzung. Mit Unterzeichnung der Gründungssatzung entsteht eine „nicht eingetragene Genossenschaft“. Für die Erlangung der Rechtsfähigkeit ist die Genossenschaft zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden (§ 11 GenG).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Jena - Registergericht

Postanschrift
Postfach 10 08 29
07708 Jena

Adresse
Rathenaustraße 13
07745 Jena
Telefon
03641 307-888
Fax
03641 307-880

Formulare

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Checkliste zur Kontrolle der wichtigsten Fragen und Schritte im Rahmen der Gründung einer eingetragenen Genossenschaft