Facharzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine ausländische Facharztqualifikation haben und in Deutschland als Fachärztin/-arzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation durch die zuständige Ärztekammer. Die Anerkennung Ihrer ausländischen Facharztqualifikation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Facharztausbildung mit der entsprechenden deutschen Facharztausbildung festgestellt wird. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landesärztekammer Thüringen

Adresse
Im Semmicht 33
07751 Jena
Telefon
03641 614-125
Fax
03641 614-129

Formulare

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Erklärung gegenüber der Landesärztekammer Thüringen, Abteilung Weiterbildung
Antrag auf Anerkennung einer innerhalb der Europäischen Union erworbenen Facharztbezeichnung
Antrag auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Teilgebietsbezeichnung oder Zusatz-Weiterbildung
Antrag auf Anerkennung einer in einem Drittstaat erworbenen Facharztbezeichnung