Bildungsfreistellung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

Leistungsbeschreibung

Beschäftigte in Thüringen haben seit dem 1. Januar 2016 Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Auszubildende haben einen Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung.

Der Träger von Bildungsveranstaltungen kann diese nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz anerkennen lassen.

Die Anerkennung erfolgt für Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.

Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der bezahlten Freistellung durch Beschäftigte.

Die Freistellung erfolgt für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.

Beschäftigte müssen Ihren Anspruch mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich bei der Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber geltend machen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Leitmarke des Freistaats Thüringen mit Absenderfahne des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Telefon
+49 361 57341-1100
Fax
+49 361 573411690
Parkplätze
Parkplatz
Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5
Gebühren: nein

Parkplatz
P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Beschreibung

Oberste Thüringer Landesbehörde: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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