Ausländische Berufsqualifikationen als Übersetzer bzw. Übersetzerin ausüben

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des ermächtigten Übersetzersbzw. der ermächtigten Übersetzerin ist reglementiert. Er berechtigt zur schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als ermächtigter Übersetzer bzw. Übersetzerin kann erst nach der Ermächtigung durch den  zuständigen Präsidenten oder die zuständige Präsidentin des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landgericht Erfurt

Landgericht Erfurt

Adresse
Domplatz 37
99084 Erfurt

Postanschrift
Postfach 900432
99107 Erfurt
Telefon
0361 57353-3535
Bemerkung: Zentrale Telefonvermittlung
Fax
0361 57353-3579

Formulare

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Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdendolmetscher, auf Ermächtigung als Übersetzer