Zuständigkeitsfinder
Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Erstellung amtsärztlicher Gutachten und Stellungnahmen nach Beamtenrecht, Beihilferecht und anderen Rechtsvorschriften.
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskunft dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt bei Terminvereinbarung.
- Personaldokument
- ggf. Untersuchungsauftrag
Welche Gebühren fallen an?
Die Erhebung von Gebühren hängt von der Art des Gutachtens/Zeugnisses/Bescheinigung ab
- teilweise Gebührenfreiheit
- für kostenpflichtige Gutachten erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend dem jeweils aktuellen Thüringer
Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Gutachtens und kann 20,00 – 260,00 € betragen.
gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
Rechtsgrundlage
- Thüringer- bzw. Bundesbeamtengesetz
- Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
- RL zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im ÖGD des Landes Thüringen
- Ärztliche Approbationsordnung
- Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
- VO über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- Waffengesetz i.V.m. VO zur Durchführung des Waffengesetzes
- Asylbewerberverfahrensgesetz/Asylbewerberleistungsgesetz
- Ausländergesetz
- Strafprozessordnung
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Einkommensteuergesetz
Anträge / Formulare
- soweit vorliegt Anforderung des jeweiligen Auftraggebers
Was sollte ich noch wissen?
Terminvereinbarung ist erforderlich.
Anmeldung bei:
- Frau Benkenstein
- Frau Zimmermann
Telefon: 0361 655-4231
Fax: 0361 655-4209
E-Mail: gesundheit@erfurt.de
Weitere Informationen:
Der Amtsärztliche Dienst führt überwiegend Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Institutionen wie z. B. regionale Ämter und Behörden durch, in Ausnahmefällen aber auch für Privatpersonen. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich in der Regel um Gutachten bzw. Stellungnahmen auf der Grundlage amtsärztlicher Untersuchungen oft unter Einbeziehung von Labor- und Röntgenbefunden. Die Schwerpunkte der amtsärztlichen Begutachtungen lassen sich differenziert in folgende Kategorien unterteilen:
1. Begutachtungen nach dem Beamtengesetz etc. bei
- Einstellungen bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit
- Feststellung der Dienst-/Arbeitsfähigkeit/begrenzte Dienstfähigkeit
- Wiederberufung aus dem Ruhestand
- Reduktion der Regelstundenzahl (Lehrer)
- Dienstunfallfolgen
2. Begutachtungen nach den Beihilfevorschriften bei
- Sanatoriumsbehandlung
- Beihilfe für Heil- und Hilfsmittel
3. Ordnungsbehördliche Begutachtungen bei
- Aufenthaltsberechtigungen
- Aufenthaltserlaubnis
- Asylbewerbung
- Feststellung der Reisefähigkeit
4. Sozialmedizinische Begutachtungen bei
- Krankenkostenzulage/Mehrbedarf
- Arbeits-/ Erwerbsfähigkeit (u. a. Amt für Soziales und Gesundheit, Gerichte)
- Verordnungen für Sozialhilfeempfänger
5. Gerichtsärztliche Begutachtungen bei
- Haftfähigkeit
- Verhandlungsfähigkeit
- Terminfähigkeit
- Adoptionen
- Blutentnahmen für Gerichte/Abstammungsgutachten
- Arbeitsfähigkeit
- Unterhaltsforderungen
6. Sonstige Begutachtung
- Prüfungsunfähigkeit
- Sportbefreiung
- Drogenscreening (Haaranalyse)
Unterstützende Institutionen
- je nach Erfordernis medizinische Einrichtungen (Labore, Röntgen)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
20.02.2014
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amtsärztlicher Dienst
Besucheranschrift
99084 Erfurt
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