Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher und Ermächtigung als Übersetzer mit Wohnsitz in Thüringen

Leistungsbeschreibung

Die Berufe der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers, der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers und der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers sind reglementiert.

Der Beruf der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers berechtigt zur mündlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers berechtigt zur Übertragung zwischen mündlicher Sprache und Gebärdensprache für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers berechtigt zur schriftlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit in einem der genannten Berufsfelder kann erst nach der allgemeinen Beeidigung bzw. nach der Ermächtigung durch die zuständige Präsidentin bzw. den zuständigen Präsidenten des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landgericht Erfurt

Landgericht Erfurt

Adresse
Domplatz 37
99084 Erfurt

Postanschrift
Postfach 900432
99107 Erfurt
Telefon
0361 57353-3535
Bemerkung: Zentrale Telefonvermittlung
Fax
0361 57353-3579

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdendolmetscher, auf Ermächtigung als Übersetzer