Rechtsanwalt - Zulassung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Voraussetzungen:

  • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
  • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
  • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • vereidigt ist und
  • den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.

Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer Thüringen

Adresse
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt
Telefon
0361 65488-0
Fax
0361 65488-20
Öffnungszeiten

Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
alle Linien (1 bis 6)
Parkplätze
Parkplatz
F1
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Merkblatt - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)
Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)