Zuständigkeitsfinder
Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner
Leistungsbeschreibung
Sie möchten unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden? Sie brauchen Informationen und Beratung zu Anträgen und möchten Formalitäten einfach und aus einer Hand online erledigen? Hierfür gibt es das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner!
Als Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) stellen die Einheitlichen Ansprechpartner einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Sie informieren über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.
Zu den Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen:
- Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei Aufnahme und Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten in Deutschland einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
- Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in Deutschland, einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
- elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
- Zielgruppen sind Gründerinnen und Gründer, Unternehmen sowie Antragsteller bei der Berufsqualifikationsanerkennung in Deutschland, der EU/EWR und aus Drittstaaten.
Als EU-Bürger haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Außerdem sind die Einheitlichen Ansprechpartner Unterstützungsdienst nach der EU-Verordnung über ein einheitliches, digitales Zugangstor.
HINWEIS : Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache .
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Die Informationsangebote der Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung durch und die gebündelte Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen Einheitlichen Ansprechpartner können jedoch in einzelnen Bundesländern Gebühren anfallen. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Einheitlichen Ansprechpartner:
Länder ohne EA-Gebühren:
Baden- Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Länder mit EA-Gebühren:
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Achtung! Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr, welche für die Dienste der Einheitlichen Ansprechpartner erhoben werden kann, fallen die jeweils regulären Gebühren für die durchgeführten Verfahren an. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahren. Informationen hierzu können den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnommen werden.
Die üblichen Zahlungsverfahren werden in der Regel unterstützt. Einzelheiten sind auf Portalen der jeweiligen Einheitlichen Ansprechpartner der Länder zu entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bearbeitungsdauer
Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
Abwicklung von Verfahren:
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab und ist der entsprechenden Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.
Was sollte ich noch wissen?
Bereitstellung von Informationen:
Die Dienste der Einheitlichen Ansprechpartner können in Deutsch und in Englisch in Anspruch genommen werden. Bei einzelnen Einheitlichen Ansprechpartnern können darüber hinaus auch weitere Sprachen in Anspruch genommen werden.
Abwicklung von Verfahren:
Deutsch
Weiterführende Informationen
Informationen zum Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Informationen zu den Einheitlichen Ansprechpartnern in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auch auf den Portalen der Einheitlichen Ansprechpartner der Länder.
Urheber
- 01. Einheitliche Ansprechpartner
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
17.06.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Adresse
10115 Berlin, Stadt
Postanschrift
Adresse
53123 Bonn, Stadt