Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

  • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
  • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Durchführung/ Vollzug von Angelegenheiten im Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungen- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Antrag auf Verzicht oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit- Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung.

Die Bearbeitung von allen Angelegenheiten zum Staatsangehörigkeitsrecht erfolgt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache. In Bezug auf die spezifischen Voraussetzungen des Antragstellers erhält er in diesem Rahmen alle weiteren Informationen. (z.B. Art und Umfang der benötigten Unterlagen).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Standesamt

Besucheranschrift
Große Arche 6
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
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3, 4, 6