Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Adresse
Schöne Aussicht, Haus E 5
99867 Gotha

Postanschrift
Postfach 10 01 47
99867 Gotha

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-301
Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag nur nach Terminvereinbarung


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

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