Kraftfahrzeugkennzeichen - rotes Oldtimerkennzeichen 07 (älter als 30 Jahre) beantragen

Leistungsbeschreibung

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Diese Fahrzeuge dürfen nur zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen, benötigen Sie hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. Eine private oder gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen, um als Oldtimerfahrzeug zugelassen zu werden:

  • erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Kfz-Zulassungsbehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-593
Fax
03621 214-569
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Sonstiges

Eingang über Gadollastraße.