Zuständigkeitsfinder
Familienerholung - Förderung kommunal
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Jugendamt
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag nur nach Terminvereinbarung
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein