Kinder- und Jugenderholung: Förderung

Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Jugendamt

Adresse
Humboldtstr. 18
99867 Gotha

Adresse
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-301
Fax
03621 214-334
Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag nur nach Terminvereinbarung


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge