Werkstattkarte erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
0361 57-3821100
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zur Verwendung mit dem digitalen Fahrtenschreiber nach VO (EU) Nr. 165/2014