Zuständigkeitsfinder
Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
o wirtschaftlich arbeiten,
o unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
o geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
o in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1761Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja