Zuständigkeitsfinder
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Leistungsbeschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
Fachlich freigegeben am
28.03.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Untere Wasser-, Bodenschutz- und Altlastenbehörde
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein