Waffenhandel Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.

Diese muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Der Waffenhandel kann auch das Verleihen, Versteigern, Vermieten, Verpfänden, Verwahren oder Befördern lassen beinhalten.

Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigt der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Wenn der Waffenhandel durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Untere Waffenbehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214375
Bemerkung: für Buchstabe A - K
Telefon
03621 214510
Bemerkung: für Buchstabe L - Z
Fax
03621 214-599
Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 21 WaffG (z.B. Waffenhandels- / Munitionserlaubnis)