Waffenbesitzkarte als Sachverständige oder Sachverständiger Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Waffen- oder Munitionssachverständige, die für Ihre Tätigkeit Schusswaffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis. Als Gründe für den Erwerb von Schusswaffen und Munition sind wissenschaftliche oder technische Zwecke, die Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung sowie ähnliche Zwecke anerkannt. Als Nachweis für eine wissenschaftliche Tätigkeit wird man in der Regel Veröffentlichungen oder anderweitige Nachweise des Fachwissens von Ihnen anfordern. Eine gutachterliche ist von einer sammlerischen Tätigkeit zu trennen. Eine öffentlich-rechtliche Bestellung und Vereidigung durch eine Handwerkskammer wird von Ihnen nicht gefordert. Die Erlaubnis wird Ihnen in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art ausgestellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Untere Waffenbehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214375
Bemerkung: für Buchstabe A - K
Telefon
03621 214510
Bemerkung: für Buchstabe L - Z
Fax
03621 214-599
Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)