Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere und
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Lebensmittelüberwachung und Fleischhygieneuntersuchung

Adresse
Schützenallee 31
99867 Gotha
Bemerkung: Zugang über Hohe Straße

Adresse
18.März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-901
Öffnungszeiten

telefonische Servicezeiten:

Montag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag   08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Bekanntmachung der Hausschlachtbezirke mit Zuständigkeiten für den Landkreis Gotha
Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Anlage 7 zu § 10 Abs. 1)
Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Anlage 8 zu § 12 Abs. 1)