Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

Leistungsbeschreibung

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Logo HWK Erfurt

Handwerkskammer Erfurt

Postanschrift
Postfach 900 351
99106 Erfurt

Adresse
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
Telefon
+49 361 6707-0
Fax
+49 361 6707-200
Verkehrsanbindung
Linie 6

Linie 3
Parkplätze
Parkplatz
Parkhäuser: - Domplatz - Anger 1 - Hauptbahnhof (Tiefgarage) - Forum am Anger
Gebühren: ja

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Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Handwerkskammer Erfurt)