Wahlrechtsbescheinigung erhalten

Leistungsbeschreibung

Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.


Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Gemeinde Nessetal

Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
Telefon
036255 843-0
Fax
036255 80486
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Gebäudezugänge

Bankverbindung

Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Bank: DKB Erfurt
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE96120300000000932806