Zuständigkeitsfinder
Wahlhelfer werden
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
28.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Gemeinde Nessetal
Adresse
99869 Goldbach
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge
Bankverbindung
Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Bank: DKB Erfurt
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE96120300000000932806